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Ab dem 6. Geburtstag der Kinder übernehmen die Kassen (2 x pro Jahr) sog.
"individual-prophylaktische Leistungen"
(IP-Leistungen).
- Mundhygienestatus erstellen (IP1)
- Mundgesundheitsaufklärung (IP2)
- lokale Fluoridierungsmaßnahmen (IP4)
- Fissurenversiegelung der bleibenden
Backenzähne (IP5)
Bei ängstlichen Kindern, bei denen Schmerzen auf anderem Wege nicht auszuschalten sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in Vollnarkose
bis zum 12. Geburtstag.
In Ausnahmefällen erstatten die gesetzlichen Krankenkasse auch nach dem 12. Geburtstag.
Konfektionierte, silberfarbene Stahlkronen werden vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.
Sie stellen bei großen Defekten die langlebigste Versorgung dar.
Als Füllungsmaterial verwenden wir standardmäßig ein hochwertiges Composite, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen wird.
Das "altgediente" Füllungsmaterial Amalgam wird ebenfalls von der Kasse übernommen, sollte aber, aufgrund seines Quecksilbergehaltes, in Kindermündern nicht mehr zur Anwendung kommen.
Aus diesem Grund verwenden wir es in der Praxis nicht!