gdfdxhgvbnn
Ab dem 6. Geburtstag der Kinder übernehmen die Kassen (2 x pro Jahr) sog.
"individual-prophylaktische Leistungen"
(IP-Leistungen).
- Mundhygienestatus erstellen (IP1)
- Mundgesundheitsaufklärung (IP2)
- lokale Fluoridierungsmaßnahmen (IP4)
- Fissurenversiegelung der bleibenden
Backenzähne (IP5)
Bei ängstlichen Kindern, bei denen Schmerzen auf anderem Wege nicht auszuschalten sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in Vollnarkose
bis zum 12. Geburtstag.
In Ausnahmefällen erstatten die gesetzlichen Krankenkasse auch nach dem 12. Geburtstag.
Konfektionierte, silberfarbene Stahlkronen werden vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.
Sie stellen bei großen Defekten die langlebigste Versorgung dar.
Als Füllungsmaterial verwenden wir aus Qualitätsgründen und aus Gründen der Haltbarkeit ein hochwertiges adhäsiv befestigtes Composite.
Um die Wahrscheinlichkeit einer Nachtherapie in einem Kindermund zu minimieren, haben wir seit über 20 Jahren mit dieser Versorgung beste Ergebnisse nachzuweisen und verlassen uns, zu Gunsten unserer Patienten, auf dieses Material.
Die gesetzlichen Krankenkassen erwarten für ihre Mitglieder eine ausreichende, wirtschaftliche und nur zweckmäßige Versorgung und bezahlen aus diesem Grunde nur selbstadhäsive Materialien wie Zementfüllungen (GIZ) und konfektionierte Kinderzahnkronen.
Das "altgediente" Füllungsmaterial Amalgam ist nicht mehr existent und darf in ganz Europa nicht mehr verwendet werden.